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Volksschulbehörde – strategische Führung
Die von den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen gewählte
Volksschulbehörde besteht aus 5 Mitgliedern und ist zuständig
für die strategische Führung der Volksschule. Der Behörde
steht ein Präsident vor.
Gemeindeordnung
Organigramm
Schulleitung – operative
Verantwortung
Unsere Volksschulgemeinde wird operativ von einer Schulleitung geführt.
Die Schulhausvorstände der Schulhäuser
Traber, Rietwies und Lützelmurg stehen der Schulleitung zur Unterstützung bei.
Adressen Behörde, Schulleitung
und Lehrkräfte
Örtlichkeiten
Gemeindegrenzen der Volksschulgemeinde
Die Grenze der Volksschulgemeinde ist identisch mit der Politschen Gemeinde.
Sie umfasst die Dörfer Bichelsee und Balterswil, die Weiler Niederhofen,
Höfli, Steig, Niederwies, Itaslen, Ifwil, Loh/Neuloh und die Höfe
Bärlischwand, Brenngrütti, Horn, Lützelweid, Kienberg,
Haselberg, Zielwies, Lochwies und Landsberg.
Schulanlagen der Volksschulgemeinde
Der Kindergarten
am Hackenberg in Balterswil befindet sich an der Hackenbergstrasse
im südlichen Dorfteil.
Der Kindergarten
Landhaus in Bichelsee liegt hinter dem Restaurant Landhaus im nördlichen
Hausteil.
Das Primarschulhaus
Rietwies in Balterswil liegt an der Hauptstrasse nördlich gelegen
anfangs Dorf Richtung Eschlikon.
Im Traberschulhaus
in Bichelsee ist die Primarschule untergebracht; sie liegt bei der katholischen
Kirche mitten im Dorf.
Die Sekundarschule wird im Schulhaus
Lützelmurg unterrichtet. Die Schulanlage liegt im westlichen
Teil von Balterswil auf einer Kuppe an der Hauptstrasse Richtung Bichelsee.
Das Sekretariat
der Volksschulgemeinde ist im alten Rietwiesschulhaus untergebracht. Dort
befindet sich auch das Büro der Schulleitung.
Zuteilung zu den Kindergärten
und Schulhäusern
Die Kinder werden den Kindergärten und Schulhäusern so zugeteilt,
dass die bestehenden Räumlichkeiten optimal genutzt und ausgeglichene
Klassengrössen gebildet werden können. Die ehemaligen Schulgemeindegrenzen
sind aufgehoben; die Grenzlinie der Zuteilung ist fliessend und kann sich
jährlich ändern.
Benützung der Schulanlagen
Die Aussenanlagen bei den Schulhäusern und den Sportplätzen
stehen den Kindern und der Dorfbe-völkerung für den freien Spielbetrieb
ausserhalb der Unterrichtszeiten und Nutzung durch Sportvereine zur Verfügung.
Anweisungen der Hauswarte sind zu beachten.
Vermietung von Räumlichkeiten und Anlagen
Mehrzweckräume und Sportanlagen stehen der Schule und den örtlichen
Vereinen sowie weiteren Vereinen und Organisationen zur Verfügung.
Gesuche um Benützung sind schriftlich an das Sekretariat zu richten.
Die Richtlinien für die Benützung der Schul- und Sportanlagen
können im Sekretariat bezogen werden.
Gesuch Räumlichkeiten
- Traber
- Rietwies
- Lützelmurg
Richtlinien Räumlichkeiten
Sekretariat
Das Sekretariat der Volksschulgemeinde ist im alten Rietwiesschulhaus
untergebracht. Dort befindet sich auch das Büro der Schulleitung.
Schulsekretariat, Schulstrasse 27, 8362 Balterswil, Telefon 071 971 50
01, sekretariat@schulenbichelsee.ch
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 - 11.30 Uhr
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr
Büro Schulleitung
Das Büro der Schulleitung ist im alten Rietwiesschulhaus
untergebracht. Dort befindet sich auch das Schulsekretariat.
Schulsekretariat, Schulstrasse 27, 8362 Balterswil, Telefon 071 971 50
02 / 078 779 09 83, schulleitung@schulenbichelsee.ch
Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Schulbetrieb
Schulpflicht
Sie dauert elf Jahre und kann durch den Besuch einer öffentlichen
Schule, einer Privatschule oder durch Privatunterricht erfüllt werden.
Die Eltern melden der Schulleitung, wenn sie ihr Kind privat und auf eigene
Kosten schulen lassen wollen.
Versicherung
Die Verantwortung für den Abschluss einer Versicherung von Unfall-
und Haftpflichtschäden liegt bei den Eltern. Die Schule unterhält
keine Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler.
Aufbau der Volksschule
Die Schulzeit beginnt mit zwei Jahren Kindergarten.
Die Primarschule ist im Kanton Thurgau in zwei Stufen unterteilt: Unterstufe
1.-3. Klasse; Mittelstufe 4.-6. Klasse. Alle Primarlehrinnen und -lehrer
sind für beide Stufen ausgebildet. Die drei Klassen der Sekundarschule
schliessen an die sechs Jahre Primarschule an. Die Lehrpersonen verfügen
in der Regel über eine ergänzende Sekundarlehrerausbildung.
Unentgeltlichkeit
Der Unterricht an der öffentlichen Schule des Wohnortes ist unentgeltlich.
Auch die Kosten für zusätzliche Stunden und Therapien werden,
wenn sie von der Schulleitung angeordnet worden sind, durch die Schulgemeinde
getragen. Ebenso werden alle Lehrmittel und einige Schulmaterialien von
der Schule angeschafft und den Schülerinnen und Schülern gratis
abgegeben oder geliehen. Allerdings haften die Kinder für verlorenes
oder mutwillig beschädigtes Material.
Der Lehrplan
Ein kantonaler Lehrplan gibt der Lehrerschaft altersgemäss Inhalte
und Schulziele vor. Jede Lehrper-son ist frei in der Gestaltung des Unterrichts
und in der Wahl der Didaktik und Methodik. Die Qualitätskontrolle
über die Einhaltung der Zielvorgaben obliegt der Schulleitung und
der kantonalen Schulaufsicht.
Kindergarten
Eintritt
Bei Vollendung des 4. Lebensjahres bis zum 31. Juli ist ab dem neuen Schuljahr
der Kindergarten zu besuchen. (Neues Volksschulgesetz in Kraft per 1.1.2008).
Inhalt, Aufgabe
Der Kindergarten umfasst zwei Jahre und gibt dem Kind Raum, Erfahrungen
ausserhalb des Elternhauses zu sammeln. Die Aufgabe des Kindergartens
besteht nun darin, diesen Raum so zu gestalten, dass sich das Kind seelisch,
geistig und körperlich entfalten kann. Die kindliche Neugier soll
gefördert und soweit als möglich befriedigt werden. Grundlage
zum selbständigen Erfassen und Erleben der Umwelt ist die emotionale
Sicherheit, die durch Wiederholen und Üben von geistigen und motorischen
Fertigkeiten gestärkt wird. Im Kindergarten wird das soziale Verhalten
in der Gemeinschaft gefördert. Die Kinder lernen Konflikte zu lösen,
gegenseitige Akzeptanz, sowie eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und
diese durchzusetzen. Im Kindergartenalltag erfahren die Kinder wie sie
Kreativität und Fantasie spielerisch vereinen und handwerklich umsetzen
können.
Im Frühling findet ein Informationsanlass statt. Die Einladung wird den
Eltern rechtzeitig zugesandt.
Personalienblatt Kindergarten
Blockzeiten Kindergarten
Der Kindergarten findet am Morgen in Blockzeiten von 3 Stunden statt. Die SchülerInnen sind jeden Morgen von 08:30 - 11:30 Uhr im Kindergarten.
Von 08:15 - 08:30 Uhr und von 11:30 - 11:45 Uhr sind freiwillige Förderzeiten eingerichtet.
Weitere Lektionen für den älteren Jahrgang sind an einzelnen Nachmittagen festgelegt.
Kindergartenanlässe
Wie auch später in der Schule finden im Kindergarten diverse Anlässe
statt. Feste werden der Jahreszeit und den unterrichtsbegleitenden Themen
entsprechend gefeiert. Auf einer jährlich einmal stattfindenden Kindergartenreise
können die Kinder ausserhalb des üblichen Rahmens gemeinsam
etwas erleben. Gelegentlich nehmen die Kindergärtner auch an Schulanlässen
wie Fasnachts-, Räbeliechtli-umzug etc. teil.
Übertritt in die Schule
Das neue Schuljahr beginnt jeweils am Montag der 33. Woche. Eine Einschreibung
findet nicht statt. Als schulpflichtig gelten Kinder, die bis zum 31.
Juli sechs Jahre alt geworden sind. Sollte ein Kind zu diesem Zeitpunkt
noch nicht schulreif sein, wird nach Absprache mit den Eltern und der
Schulischen Heilpädagogin eine der Reife des Kindes entsprechende
Möglichkeit gesucht.
Schulweg Kindergarten
Es ist Aufgabe der Eltern, ihre Kinder mit dem Schulweg vertraut zu machen.
Es ist empfehlenswert, den Weg auf den zulässigen Strassen und Wegen
so direkt und sicher wie möglich zu bewältigen. Im Kindergarten
ist der Schulweg zu Fuss zurückzulegen oder die Kinder werden begleitet,
gebracht und abgeholt. Im Verkehrsunterricht mit der Polizei werden die
Kinder mit dem Verhalten auf Strassen vertraut gemacht
Primar- und Sekundarschule
Stundenpläne
Das Lehrerteam des entsprechenden Schulhauses gestaltet den Stundenplan.
Die Pläne werden durch die Schulleitung und die Schulaufsicht geprüft
und durch die Behörde formal bewilligt. Organisatorische Vorgaben,
Belegung von Turnhallen und Spezialräumen erlauben es nicht, alle
Wünsche von Eltern, Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen
in Bezug auf die Gestaltung der Stundenpläne zu erfüllen. Die
Unterrichtszeiten sind aus den entsprechenden Stundenplänen der Schulhäuser
zu ent-nehmen.
Stundenpläne Traber,
Bichelsee
Stundenpläne Rietwies,
Balterswil
Stundenpläne
Sekundarschule Lützelmurg
Blockzeiten Primarschule
Der Unterricht an der Primarschule findet am Morgen in Blockzeiten von 3.5 Stunden statt.
Die SchülerInnen sind am Morgen jeweils von 08:15 Uhr bis 11:45 Uhr im Unterricht.
Weitere Lektionen sind am Morgen früh oder an den Nachmittagen festgelegt. Der Mittwochnachmittag ist schulfrei.
Hausaufgaben
Hausaufgaben sollen dazu beitragen, dass sich Schülerinnen und Schüler
daran gewöhnen, selbständig zu arbeiten und ihre Zeit dafür
entsprechend einzuteilen. Um dieses Ziel zu erreichen, können Hausaufgaben
auch über einen längeren Zeitraum aufgegeben werden. Wenn Kinder
unverhältnismässig lange an Hausaufgaben verweilen und nicht
zurecht kommen, melden Sie sich bei der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer.
Schulweg
Es ist Aufgabe der Eltern, ihre Kinder mit dem Schulweg vertraut zu machen.
Es ist empfehlenswert, den Weg auf den zulässigen Strassen und Wegen
so direkt und sicher wie möglich zurückzulegen. In der Schule
ist der Schulweg zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. Jugendliche
der Sekundarschule sind gehalten, den Schulweg als sportliche Herausforderung
zu betrachten und nach Möglichkeit auf motorisierte Vehikel zu verzichten.
Schullaufbahn
Einschulung
Nach zwei Jahren Kindergarten treten Kinder automatisch in die 1. Klasse
ein.
Um einen Schuleintritt ausserhalb der gesetzlichen Regelungen zu klären,
stellen die Eltern ein Gesuch an die Schulleitung. Eltern, Kindergärtnerin
oder Lehrpersonen erarbeiten zusammen den best möglichen Weg für
das Kind. Der Schulpsychologische Beratungsdienst kann zu näheren
Abklärungen hinzu gezogen werden. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung.
Zu- und Wegzug
Neuzuzüger melden sich möglichst frühzeitig in der Gemeindekanzlei
der politischen Gemeinde Bi-chelsee-Balterswil an der Auenstrasse in Bichelsee
an. Die Gemeindekanzlei informiert das Schulsekretariat. Es ist wünschenswert,
dass die Eltern mit der Schulleitung und mit der entsprechenden Lehrperson
Kontakt aufnimmt. Wenn Sie von Bichelsee-Balterswil wegziehen, teilen
Sie dies möglichst früh dem Klassenlehrer mit. Die Schule leitet
die Überweisung des Kindes in die Wege und schickt notwendige Unterlagen
an den neuen Schulort.
Beurteilung, Zeugnisse
Ende Schuljahr erhalten die PrimarschülerInnen ein Zeugnis.
Die SekundarschülerInnen erhalten Semesterzeugnisse.
Die Eltern werden
einmal pro Jahr zu einem Eltern-Schüler-Lehrergespräch eingeladen.
In diesem Standortgespräch wird auch das Sozialverhalten des Kindes beurteilt.
Das Arbeits- und Lernverhalten wird in einem Bogen beurteilt und ist Bestandteil
des Zeugnisses.
Mag ein Kind dem Unterricht nicht zu folgen oder treten Teilleistungsschwächen,
wird das Kind von der Schulischen Heilpädagogin unterstützt.
Sie und die Lehrperson können mit den Eltern zusammen Lernzielanpassungen
vereinbaren. Für besonders begabte SchülerInnen wird die Schulische
Heilpädagogin ein Förderprogramm erarbeiten.
Eine
Klasse kann nur in ganz speziellen Fällen wiederholt werden.
Das Überspringen
einer Klasse ist auf der Primarschulstufe ab der 1. Klasse einmal möglich.
Dazu braucht es eine Stellungnahme der Eltern und einen Bericht der Lehrperson.
Eine schulpsychologische bzw. schulärztliche Abklärung kann
zusätzlich veranlasst werden. Das Überspringen einer Klasse
ist eine einschneidende Massnahme, die nicht in jedem Fall zur gewünschten
Entspannung führt. Die Schulleitung wird ein entsprechendes Gesuch
sorgfältig prüfen.
Übertritt
in die Sekundarschule
Im Frühjahr folgt eine Übertrittsempfehlung der Klassenlehrperson.
In einem ersten Gespräch mit den Eltern und dem Schüler begründet
die Lehrperson ihre Empfehlung. Entscheidend für die Einweisung in
die Sekundarstufe 1 sind das Lern- und Arbeitsverhalten und die Leistungen
in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Realien,
sowie die Sozialkompetenz. Sind die Eltern mit der Einstufung einverstanden,
geht der Zuteilungsantrag der Lehrperson an die Schulleitung. Wenn die
Eltern nach einem wiederholten Gespräch mit dem Antrag der Lehrperson
nicht einverstanden sind, wird ein Gespräch zusammen mit der Schulleitung
vereinbart. Bei Uneinigkeit kann eine Prüfung in den angezweifelten
Fächern angeordnet werden.
Die Schulleitung teilt das Kind definitiv ein.
Ende Kalenderjahr findet jeweils ein Informationsabend über den Eintritt
in die Sekundarschule im Schulhaus Lützelmurg statt.

Unterstützende Massnahmen
Schulische Heilpädagogik
In jeder Klasse arbeitet eine Schulische Heilpädagogin integriert
mit. Sie und die Therapeutinnen arbeiten mit der Lehrperson zusammen und
lassen dem Kind die individuell richtige Unterstützung zukommen.
Der Schulpsychologische Beratungsdienst unterstützt die Lehrpersonen
und die Eltern. Er klärt Kinder auf Anmeldung durch die Schulische
Heilpädagogin oder Eltern ab. In unserer integrativen Schule werden
Schüler mit besonderen Bedürfnissen individuell gefördert. Alle Therapeutinnen und Lehrpersonen arbeiten zusammen und versuchen dem Kind die individuell richtige Hilfe zukommen zu lassen.
Konzept Schulische Heilpädagogik
Logopädie
Logopädie-Therapie hilft bei Sprach- und Sprechschwierigkeiten und
bei Schwierigkeiten in der akustischen, visuellen und räumlichen
Wahrnehmung. Die Therapien werden im Rietwies- und im Traberschulhaus
angeboten.
Informationsblatt
Logopädie
Deutsch für Fremdsprachige
Das sogenannte DaZ wird individuell für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache angeboten.
Klassenassistenzen
Zur Unterstützung der Klassenlehrperson werden KlassenassistentInnen eingesetzt. Je nach Bedürfnis einer Klasse können das Lehrpersonen, Kindergärtnerinnen, SeniorInnen oder Personen ohne pädagogischem Hintergrund sein. Es werden nur Personen eingesetzt, die selber keine Kinder in unserer Schule haben. Die KlassenassistenInnen unterrichten je nach Situation im Teamteaching oder mit einer Gruppe oder unterstützen die Lehrperson beim Coaching der Kinder.
Schulanlässe
Schulreisen, Exkursionen und Klassenlager
Pro Schuljahr findet in der Regel eine Schulreise statt. Im Zusammenhang
mit dem Unterricht werden Lehrausgänge in die Natur und andere Exkursionen
durchgeführt.
In den Klassenlagern steht das Gemeinschaftserlebnis im Mittelpunkt. Die
Teilnahme an einem Klassenlager ist obligatorisch. Lehrerinnen und Lehrer
planen ihre Aktivitäten sorgfältig und rekognoszieren ihre Lager.
Die Sekundarschule führt im März jeweils ein obligatorisches
Schneesportlager durch. Von den Eltern kann ein Reise- oder Lagerbeitrag
erwartet werden.
Reglement über Schulreisen
und Lager an der Primarschule
Reglement über Schulreisen
und Lager an der Sekundarschule
Projektwoche / Spiel- und Sporttag
Es steht den Lehrerteams frei, Spieltage, sportliche Wettkämpfe,
Spielturniere oder Projektwochen mit musischen, handwerklichen oder inhaltlichen
Schwerpunkten durchzuführen. In dieser Zeit wird der Lektionenplan
aufgehoben und nach einem speziellen Tagesplan gearbeitet. Es sind auch
Projektwochen möglich, bei denen über die Klassen und Schulhäuser
hinaus in gemischten Schülergruppen gearbeitet wird.
Weitere obligatorische Veranstaltungen
Obligatorische Veranstaltungen sowie Schulschlusstage werden frühzeitig im Datenplaner publiziert.Am Chlausmarkt werden die Jugendlichen der Sekundarschule ebenfalls erwartet; hier bleibt die Kompensation aus, weil der Erlös für das Skilager bestimmt ist.
Unterrichtsbesuche
Die Eltern sind aufgefordert, Ihr Kind mindestens einmal pro Schuljahr im Unterricht zu besuchen. Eine kurze Anmeldung bei der Lehrperson ist sinnvoll. In der Primarschule finden keine besonderen Besuchstage statt.
Auch in der Sekundarschule gilt das Besuchsrecht, gleichzeitig ist die zweite Wochen nach den Herbstferien vom Elternteam als Besuchswoche deklariert worden.
Ferien und Schuleinstellungen
Die Schulferien werden weitgehend vom Kanton vorgegeben. Im Hinterthurgau
haben die Pfingstferien von Auffahrt bis Pfingstmontag ihren festen Platz.
Tage für Weiterbildungen von Behörde und Lehrerschaft fallen
teilweise in die Unterrichtszeit. Die entsprechenden Freitage werden frühzeitig
bekannt gegeben.
Ferienplan
Laufende Planung
Schule findet statt – auch bei Abwesenheit
einer Lehrperson
Die Volksschule ist so organisiert, dass auch bei kurzfristigem Ausfall
einer Lehrperson keine Schule ausfällt. Dazu werden Absprachen unter
den Lehrpersonen getroffen oder es werden sogenannte SpringerInnen eingesetzt.
Diese sind auf Abruf bereit um eine Klasse für eine kurze Zeit zu
übernehmen. Bei längerer Abwesenheit wird ein Vikariat errichtet.
Stundenplanänderungen werden den Eltern frühzeitig mitgeteilt.
Dasselbe gilt für besondere Schulanlässe wie Schulbesuchstage,
Schulreisen, Spiel- und Sporttage, Projektwochen, Klassenlager etc.
Zusätzliche Dienstleistungen
der Schule
Eltern und Schüler unserer Gemeinde können verschiedene Dienste
beanspruchen. Diese Institutionen kümmern sich um den Gesundheitszustand
der Kinder, beraten Eltern und Kinder bei Schulproblemen und vermitteln
geeignete Therapien.
Schulpsychologischer Beratungsdienst SPB
Der Pädagogisch-Psychologische Dienst verfolgt den Zweck, alle Arten
von Schul- und Erziehungsschwierigkeiten abzuklären. Er trifft keine
Entscheide und erlässt keine Verfügungen; er ist nur beratende
Instanz und seine Befunde sind als Ratschläge an die Eltern, Lehrkräfte
und Schulbehörde aufzufassen. Wird festgestellt, dass ein Kind an
ernsthaften Problemen leidet, kann eine Pädagogisch-Psychologische
Abklärung vorgenommen werden, nachdem zuvor das nötige Einverständnis
der El-tern eingeholt worden ist. Der Schulpsychologe setzt sich mit den
Eltern des betreffenden Kindes di-rekt in Verbindung, um die Untersuchungs-
und Besprechungstermine festzusetzen. Nach Abschluss der Abklärungen
werden die Eltern in einem Gespräch ausführlich über die
Ergebnisse und allfällige Massnahmen orientiert. Das Beratungsangebot
des SPB kann von Eltern, Schülern, den gesetzlichen Vertretern der
Schüler, schulischen Fachpersonen und der Schulleitung direkt und
kostenlos in Anspruch genommen werden.
Schulärztlicher Untersuch
Die Eltern werden mittels eines Briefes von der Schule aufgefordert, die Gesundheitskontrolle im Kindergarten oder in der 1. Klasse vom Vertrauensarzt durchführen zu lassen. Die Schülerkarten werden von der Schule zugestellt. In der 4. Klasse erfolgt ein von der Schule organisierter Arztuntersuch. In der Oberstufe erfolgen Impfungen und ein abschliessender Reihenuntersuch. Diese Untersuchungen werden vom Vertrauensarzt der Schule durchgeführt. Geht ein Kind privat zur Behandlung, muss dies der Lehrkraft frühzeitig schriftlich mitgeteilt werden, damit das Kind vom Besuch beim Schularzt dispensiert werden kann.
Schulzahnärztlicher Dienst / Zahnkontrolle
/ Zahnreinigung
Um frühzeitig dem Zahnzerfall wirksam entgegentreten zu können,
wird ab dem ersten Kindergarten und in der Primarschule viermal jährlich
Anleitung zum richtigen Zähneputzen gegeben und eine Fluorpaste eingestrichen.
Das Gesundheitsgesetz verpflichtet gemäss § 58 die Schulgemeinden,
für regelmässige zahnärztliche Untersuchungen der Schulkinder
zu sorgen. Die Kinder werden einmal pro Jahr, für die Eltern kostenlos,
beim Schulzahnarzt untersucht. Geht ein Kind privat zur Behandlung, muss
dies der Lehrperson mitgeteilt werden, damit das Kind vom Besuch beim
Schulzahnarzt dispensiert werden kann. Zahnarztbesuche sind nach Möglichkeit
in die unterrichtsfreie Zeit zu legen; davon ausgenommen sind kieferorthopädische
Behandlungen und Spangeneinstellungen.
Schulbibliothek
Den Primarschülern steht in allen Schulhäusern eine Schulhausbibliothek
zur Verfügung.
Musikschule
Die Volksschulgemeinde unterstützt mit der Musikschule Bichelsee-Balterswil
die Förderung des musikalischen und Instrumental-Unterrichtes.
Musikalische Früherziehung und Blockflötenkurse
Die Kinder der 1. Primarklasse besuchen im Rahmen des ordentlichen Unterrichtes
die musikalische Früherziehung. Die Kinder können ab der 2.
Klasse freiwillig am Blockflötenunterricht teilnehmen, der in Bichelsee
und Balterswil erteilt wird. Die Flötenstunden finden in der Regel
im Anschluss an den regulären Unterricht statt. Es wird ein Elternbeitrag
erhoben.
Eltern – Schule
Dienstweg
Suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der Kindergärtnerin,
der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen,
suchen Sie den Kontakt zur Schulleitung. Die Schulbehörde ist erste
Rekursinstanz.
Adressen Behörde, Schulleitung
und Lehrkräfte
Elternmitwirkung EMW
Pro Klasse werden am ersten Elternabend zwei Elternvertreter gewählt. Der Elternrat besteht aus sechs Elternvertretern und einer Delegation aus Behörde, Schulleitung und Lehrerschaft. Die Elternmitwirkung gewährleistet eine optimale Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Nur eine wohlwollende Zusammenarbeit bringt die Voraussetzungen, dass sich das Kind zu Hause und in der Schule optimal entwickelt
Reglement Elternmitwirkung
Informationen
Die Lehrpersonen bemühen sich, jeweils frühzeitig über
Aktivitäten und Anlässe zu informieren. Informationsmittel
sind Elternbriefe, Anlässe und Kettentelefone. Bei Schulbesuchen, Anlässen
oder Elternabenden können wichtige Informationen ausgetauscht werden.
Bei diesen Gelegenheiten ist es allerdings kaum möglich, über
das einzelne Kind zu sprechen, hier sind Themen von allgemeinem Interesse
sinnvoll.
Persönliche Gespräche
Es ist im Interesse der Eltern sowie der Lehrperson, dass über das
einzelne Kind persönliche Gespräche geführt werden können.
Es ist sinnvoll, dass das Gespräch gesucht wird, bevor wirkliche
Probleme anstehen. Wir empfehlen den Eltern, ohne zu Zögern auf die
Lehrperson zuzugehen.
Probleme / Aussprachen
Bei besonderen Anliegen, insbesondere in Problemsituationen, die im Gespräch
mit der Lehrperson nicht gelöst werden können, haben die Eltern
die Möglichkeit, an die Schulleitung oder an das Schulpräsidium
zu gelangen.
Mittagstisch und Tagesbetreuung
Die Schule bietet zurzeit keine Tagesstrukturen für Kinder und keinen Mittagstisch an. Diese
werden mit privaten Anbietern und Tagesmüttern geregelt.
Mittagstischadresse
Tageselternverein
Rechte und Pflichten von Kindern
und Eltern
Recht der Kinder
Die Kinder haben ein Recht auf Schulung und Erziehung. Die Schulung muss
auf die besondere Situation des Kindes Rücksicht nehmen und beinhaltet
auch alle notwendigen sonderpädagogischen Massnahmen.
Recht auf Einreichen von Gesuchen
Die Eltern haben das Recht, Gesuche an die Schulleitung und an die Schulbehörde
zu richten. Gesuche, welche die Dispensation von der Schule von mehr als
zwei Tagen beinhalten, müssen rechtzeitig vor dem gewünschten
Termin bei der Schulleitung eingereicht werden. Beachten Sie die Dispensationsrichtlinien!
Für die nachfolgenden Ereignisse wird grundsätzlich Dispens
gewährt:
— für die Teilnahme an wichtigen Familienereignissen
— bei gefährlich ansteckenden Krankheiten im Umfeld des Kindes
— für die aktive Teilnahme an bedeutenden sportlichen und kulturellen
Anlässen
— an hohen religiösen Feiertagen aller Religionen
Dispensgesuche für freie Tage, welche zu Ferienverlängerungen
führen, können nur in Ausnahmefällen und mit wichtigem
Grund bewilligt werden.
Wenn ein Kind krank ist, melden die Eltern dies unverzüglich den
betroffenen Lehrperson, damit diese über den Verbleib des Kindes
Bescheid wissen. Verstösse gegen die Dispensationsregelung sind zu
unterlassen und haben eine Verwarnung durch die Schulbehörde zur
Folge. Danach behält sich die Behörde vor, Anzeige beim Bezirksamt
zu erstatten.
Dispensregelung
Dispensgesuch
Rekursmöglichkeiten
Entscheide der Schulleitung und der Behörde werden mit einer Rechtsmittelbelehrung
mitgeteilt. Sind Eltern mit einem einzelnen Entscheid der Schulleitung,
der ihr Kind betrifft, nicht einverstanden, können sie einen schriftlichen
Rekurs in erster Instanz bei der Schulbehörde und in zweiter Instanz
beim Departement für Erziehung und Kultur einreichen.
Elternpflichten
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen
und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Dies gilt
auch für den fakultativen Unterricht und die Stütz- und Fördermassnahmen.
Sie sind verpflichtet, mit der Schule zusammenzuarbeiten und Entscheide
von Lehrpersonen, von der Schulleitung und der Behörde zu akzeptieren.
Verpflichtung zum Schulunterricht und Dispensation
Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder am Unterricht teilnehmen zu lassen
und Absenzen zu entschuldigen. Für längere Abwesenheit müssen
die Eltern ein Gesuch an die Schulleitung stellen. Bei Krankheit oder
Unfall ist das Kind umgehend bei der Klassenlehrperson abzumelden. Beachten
Sie unbedingt die Dispensationsregelung.
Dispensregelung
Dispensgesuch
Versicherung
Die Verantwortung für den Abschluss einer Versicherung von Unfallschäden
liegt bei den Eltern. Die Schule führt keine Unfallversicherung für
die Kindergärtner und Schüler.
Eltern als Stimmberechtigte
Im Rahmen der kantonalen Vorschriften ist jede Gemeinde selbst für
die Führung ihrer Volksschule verantwortlich. Die Stimmbürger
übertragen diese Aufgabe zu einem grossen Teil den von ihnen gewählten
Schulbehördemitgliedern, entscheiden in wichtigen Fragen jedoch selbst.
An den Schulgemeindeversammlungen oder Urnenabstimmungen
• wählen sie die Behördemitglieder
• entscheiden sie über Projekte und Kredite für Neu- und
Umbauten
• genehmigen sie jährlich Budget und Rechnung
• stimmen sie ab über weitere, die Kompetenz der Schulbehörde
überschreitende Geschäfte
Elektronische Beilagen / Gesammelte
Hinweise und Links
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