Kindergarteneintritt
Bei Vollendung des 4. Lebensjahres bis zum 31. Juli ist ab dem neuen Schuljahr der Kindergarten zu besuchen. Der Kindergartenbesuch ist obligatorisch und ist Bestandteil der Grundschulbildung.

Inhalt, Aufgabe
Der Kindergarten umfasst zwei Jahre und gibt dem Kind Raum, Erfahrungen ausserhalb des Elternhauses zu sammeln. Die Aufgabe des Kindergartens besteht nun darin, diesen Raum so zu gestalten, dass sich das Kind seelisch, geistig und körperlich entfalten kann. Die kindliche Neugier soll gefördert und soweit als möglich befriedigt werden. Grundlage zum selbständigen Erfassen und Erleben der Umwelt ist die emotionale Sicherheit, die durch Wiederholen und Üben von geistigen und motorischen Fertigkeiten gestärkt wird. Im Kindergarten wird das soziale Verhalten in der Gemeinschaft gefördert. Die Kinder lernen Konflikte zu lösen, gegenseitige Akzeptanz, sowie eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und diese durchzusetzen. Im Kindergartenalltag erfahren die Kinder wie sie Kreativität und Fantasie spielerisch vereinen und handwerklich umsetzen können. Im 1. Jahresquartal findet ein Informationsanlass zum Kindergarteneintritt statt. Die betroffenen Eltern erhalten rechtzeitig eine Einladung dazu.

Blockzeiten 
Der Kindergarten findet am Morgen in Blockzeiten von 3,5 Stunden statt. Die Kinder sind jeden Morgen von 08:15 – 11:45 Uhr im Kindergarten. Weiter Lektionen für den älteren Jahrgang sind an einzelnen Nachmittagen festgelegt.

Anlässe
Wie auch später in der Schule finden im Kindergarten diverse Anlässe statt. Feste werden der Jahreszeit und den unterrichtsbegleitenden Themen entsprechend gefeiert. Auf einer jährlich einmal stattfindenden Kindergartenreise können die Kinder ausserhalb des üblichen Rahmens gemeinsam etwas erleben. Gelegentlich nehmen die Kindergärtner auch an Schulanlässen wie Fasnachts-, Räbeliechtliumzug etc. teil.

Übertritt in die Schule
Das neue Schuljahr beginnt jeweils am Montag der 33. Kalenderwoche. Als schulpflichtig gelten Kinder, die bis zum 31. Juli sechs Jahre alt geworden sind. Sollte ein Kind zu diesem Zeitpunkt noch nicht schulreif sein, wird nach Absprache mit den Eltern und der Schulischen Heilpädagogin eine der Reife des Kindes entsprechende Möglichkeit gesucht.

Schulweg 
Es ist Aufgabe der Eltern, ihre Kinder mit dem Schulweg vertraut zu machen. Es ist empfehlenswert, den Weg auf den zulässigen Strassen und Wegen so direkt und sicher wie möglich zu bewältigen. Im Kindergarten ist der Schulweg zu Fuss zurückzulegen oder die Kinder werden begleitet, gebracht und abgeholt. Im Verkehrsunterricht mit der Polizei werden die Kinder mit dem Verhalten auf Strassen vertraut gemacht. Kinder aus Ifwil haben die Möglichkeit, den öffentlichen Bus zu benützen. Ohne Busverbindung werden die Kinder aus Ifwil nördlich der Bahnlinie mit einem Schulbus gefahren.