Stundenpläne
Das Lehrerteam des entsprechenden Schulhauses gestaltet den Stundenplan. Die Pläne werden durch die Schulleitung und die Schulaufsicht geprüft und durch die Behörde formal bewilligt. Organisatorische Vorgaben, Belegung von Turnhallen und Spezialräumen erlauben es nicht, alle Wünsche von Eltern, Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen in Bezug auf die Gestaltung der Stundenpläne zu erfüllen. Die Unterrichtszeiten sind aus den entsprechenden Stundenplänen der Schulhäuser zu entnehmen.

Hausaufgaben
Hausaufgaben sollen dazu beitragen, dass sich Schülerinnen und Schüler daran gewöhnen, selbständig zu arbeiten und ihre Zeit dafür entsprechend einzuteilen. Um dieses Ziel zu erreichen, können Hausaufgaben auch über einen längeren Zeitraum aufgegeben werden. Wenn Kinder unverhältnismässig lange an Hausaufgaben verweilen und nicht zurecht kommen, melden Sie sich bei der Klassenlehrperson. 

Schulweg
Es ist Aufgabe der Eltern, ihre Kinder mit dem Schulweg vertraut zu machen. Es ist empfehlenswert, den Weg auf den zulässigen Strassen und Wegen so direkt und sicher wie möglich zurückzulegen. Der Schulweg ist zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. Jugendliche der Sekundarschule sind gehalten, den Schulweg als sportliche Herausforderung zu betrachten und nach Möglichkeit auf motorisierte Vehikel zu verzichten.

Zu- und Wegzug
Neuzuzüger melden sich möglichst frühzeitig in der Gemeindekanzlei der politischen Gemeinde Bichelsee-Balterswil an der Auenstrasse in Bichelsee an. Die Gemeindekanzlei informiert das Schulsekretariat. Es ist wünschenswert, dass die Eltern mit der Schulleitung und mit der entsprechenden Lehrperson Kontakt aufnehmen. Wenn Sie von Bichelsee-Balterswil wegziehen, teilen Sie dies möglichst früh der Klassenlehrperson mit. Die Schule leitet die Überweisung des Kindes in die Wege und schickt notwendige Unterlagen an den neuen Schulort.

Beurteilung, Zeugnisse
Ende Schuljahr erhalten die SchülerInnen der Primarschule ein Zeugnis, die SekundarschülerInnen erhalten Semesterzeugnisse. Die Eltern werden einmal pro Jahr zu einem Standortgespräch eingeladen. In diesem Gespräch wird auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes beurteilt. Dafür steht ein Beurteilungsbogen zur Verfügung, der Bestandteil des Zeugnisses ist.

Klassenrepetition, Überspringen einer Klasse
Repetitionen können angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass damit Leistungsprobleme oder Rückstände in der persönlichen Entwicklung langfristig und ohne zusätzliche sonderpädagogische Massnahmen beseitigt werden können. SchülerInnen, welche ein Schuljahr wiederholen, benötigen eine erneute stoffliche Bearbeitung, welche im Rahmen einer regulären Beschulung in der Regelklasse erfolgt.
Die Repetition einer Klasse ist in vielen Fällen problematisch und führt selten zum gewünschten Erfolg. Davon sollte deshalb nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. Eine Repetition kann bei grossen schulischen Lücken durch sehr lange Schulausfälle, die sich nicht mehr mit vernünftigem Aufwand schliessen lassen, sinnvoll oder gar notwendig sein. Bereitet der übermässige Unterschied in der körperlichen, sozialen oder emotionalen Entwicklung zu den anderen Kindern der gleichen Klasse ist schulische Probleme, kann ebenfalls eine Klassenrepetition angebracht sein. Eine Klassenrepetition ist nur einmal während der Primarschule und einmal während der Sekundarschule möglich.

Reicht ein zusätzliches Förderprogramm bei besonders begabten SchülerInnen nicht aus, kann ein Überspringen der Klasse in Betracht gezogen werden. Dazu ist eine Empfehlung der Schulpsychologie notwendig. Der Entscheid endgültige liegt bei der Schulleitung. Die zuständige Schulaufsicht muss über das Überspringen der Klasse vorgängig informiert werden.