Recht der Kinder
Die Kinder haben ein Recht auf Schulung und Erziehung. Die Schulung muss auf die besondere Situation des Kindes Rücksicht nehmen und beinhaltet auch alle notwendigen sonderpädagogischen Massnahmen.

Elternpflichten
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen und pünktlichen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Dies gilt auch für den fakultativen Unterricht und die Stütz- und Fördermassnahmen. Sie sind verpflichtet, mit der Schule zusammenzuarbeiten und Entscheide von Lehrpersonen, der Schulleitung und der Behörde zu akzeptieren. Sind sie mit einem anfechtbaren Entscheid nicht einverstanden, stehen ihnen die vorgesehenen Rechtsmittel offen.

Rekursmöglichkeiten
Entscheide der Schulleitung und der Behörde werden mit einer Rechtsmittelbelehrung eröffnet. Gegen einen Entscheid der Schulleitung, der das eigene Kind betrifft, können die Eltern schriftlich Rekurs bei der Schulbehörde erheben. Gegen Entscheide der Schulbehörde kann Rekurs beim Departement für Erziehung und Kultur erhoben werden.

Verpflichtung zum Schulunterricht und Absenzen
Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder am Unterricht teilnehmen zu lassen und Absenzen zu entschuldigen. Für längere Abwesenheiten müssen die Eltern ein Gesuch stellen. Bei Krankheit oder Unfall ist das Kind umgehend bei der Klassenlehrperson abzumelden. Beachten Sie unbedingt die Absenzenregelung.

Versicherung
Die Verantwortung für den Abschluss einer Versicherung von Unfallschäden liegt bei den Eltern. Die Schule führt keine Unfallversicherung für Kindergartenkinder und Schüler.

Eltern als Stimmberechtige
Im Rahmen der kantonalen Vorschriften ist jede Gemeinde selbst für die Führung ihrer Volksschule verantwortlich. Die Stimmbürger übertragen diese Aufgabe zu einem grossen Teil den von ihnen gewählten Schulbehördenmitgliedern, entscheiden in wichtigen Fragen jedoch selbst. An den Schulgemeindeversammlungen oder Urnenabstimmungen
• wählen sie die Behördenmitglieder
• entscheiden sie über Projekte und Kredite für Neu- und Umbauten
• genehmigen sie jährlich Budget und Rechnung
• stimmen sie ab über weitere, die Kompetenz der Schulbehörde überschreitende Geschäfte