Die Schule lebt – sie ist einem ständigen Wandel unterworfen. Neue Lernmethoden, Verlagerungen der Fächerschwerpunkte, neue Unterrichtsmodelle, die geleitete Schule und vieles mehr zeigt auf, dass seit der eigenen Schulzeit einiges anders geworden ist. Der Eintritt in den Kindergarten, der Übergang in die Primarschule, der Wechsel in die Oberstufe und der Schulaustritt mit der Berufs- und Studienwahl sind immer wieder vertiefte Beziehungspunkte zur Schule. Ein Wohnungswechsel, vielleicht ein Zuzug aus einem andern Kanton oder Land weckt bei den Betroffenen das spezielle Interesse an der neuen Schulsituation. Fragen nach Lehrpersonen, über Rechte und Pflichten, über die Organisation der Schule, über die Gestaltung des Unterrichts oder über angebotene Dienste und Leistungen wollen wir mit diesen Informationen beantworten. Wir freuen uns, Kinder durch die obligatorische Schulzeit zu begleiten und Eltern und an unserer Schule interessierte Einwohnerinnen und Bewohner unserer Gemeinde möglichst umfassend und aktuell zu informieren. 


Gemeindegrenzen der Volksschulgemeinde
Die Grenze der Volksschulgemeinde ist identisch mit der Politschen Gemeinde. Sie umfasst die Dörfer Bichelsee und Balterswil, die Weiler Niederhofen, Höfli, Steig, Niederwies, Itaslen, Ifwil, Loh/Neuloh und die Höfe Bärlischwand, Brenngrütti, Horn, Lützelweid, Kienberg, Haselberg, Zielwies, Lochwies und Landsberg.

Zuteilung zu den Kindergärten und Schulhäusern
Die Kinder werden den Kindergärten und Schulhäusern so zugeteilt, dass die bestehenden Räumlichkeiten optimal genutzt und ausgeglichene Klassengrössen gebildet werden können. Die Grenzlinie der Zuteilung ist fliessend und kann sich jährlich ändern.

Benützung der Schulanlagen
Die Aussenanlagen bei den Schulhäusern und den Sportplätzen stehen den Kindern und der Dorfbevölkerung für den freien Spielbetrieb ausserhalb der Unterrichtszeiten und Nutzung durch Sportvereine zur Verfügung. Die Benützungsregeln für die Schulanlagen und die Anweisungen der Hauswarte sind zu beachten.

Schulpflicht
Die Schulpflicht dauert elf Jahre und kann durch den Besuch einer öffentlichen Schule, einer Privatschule oder durch Privatunterricht erfüllt werden. Die Eltern melden der Schulleitung, wenn sie ihr Kind privat und auf eigene Kosten schulen lassen wollen.

Aufbau der Volkschule
Die Schulzeit ist in drei Zyklen unterteilt:
Zyklus 1: 2 Jahre Kindergarten und 1.-2. Primarklasse; Zyklus 2: 3.-6. Primarklasse;
Zyklus 3: 1.-3. Sekundarklasse

Unentgeltlich
Der Unterricht an der öffentlichen Schule des Wohnortes ist unentgeltlich. Auch die Kosten für zusätzliche Stunden und Therapien werden, wenn sie von der Schulleitung angeordnet worden sind, durch die Schulgemeinde getragen. Ebenso werden alle Lehrmittel und einige Schulmaterialien von der Schule angeschafft und den Schülerinnen und Schülern gratis abgegeben oder geliehen. Allerdings haften die Kinder für verlorenes oder mutwillig beschädigtes Material.

Der Lehrplan
Der Lehrplan Volksschule Thurgau gibt der Lehrerschaft altersgemässe Inhalte und Kompetenzziele vor. Jede Lehrperson ist frei in der Gestaltung des Unterrichts und in der Wahl der Didaktik und Methodik. Die Qualitätskontrolle über die Einhaltung der Zielvorgaben obliegt der Schulleitung und der kantonalen Schulaufsicht.