Zusätzliche Dienstleistungen der Schule
Eltern und Schüler unserer Gemeinde können verschiedene Dienste beanspruchen. Diese Institutionen kümmern sich um den Gesundheitszustand der Kinder, beraten Eltern und Kinder bei Schulproblemen und vermitteln geeignete Therapien.

Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenz zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Die Schulsozialarbeit bietet ein niederschwelliges Angebot der Schule für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Durch die unmittelbare Präsenz an der Schule können Interessierte das Angebot unbürokratisch und schnell nutzen. Die Schulsozialarbeit bietet Einzelberatungen, Klasseninterventionen, Präventionslektionen und die Unterstützung in Krisensituationen und Erziehungsfragen an. Private Informationen aus den Beratungen und Gesprächen obliegen der Schweigepflicht. Das Beratungszimmer der Schulsozialarbeit befindet sich im alten Schulhaus in Balterswil.

Schulpsychologie und Logopädie SPL
Der schulpsychologische und logopädagogische Beratungsdienst des Kantons Thurgau bietet Beurteilungen des Entwicklungsstands, Beratung hinsichtlich des Förderbedarfs eines Kindes und Empfehlungen für die schulische und persönliche Entwicklung an. Die kantonale Beratungsstelle steht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zur Verfügung. Die Angebote sind für Eltern, Erziehungsberechtigte und Schulen kostenlos. Das Einverständnis der Eltern ist für eine Anmeldung zur Abklärung notwendig. Eine schulpsychologische oder logopädische Abklärung erfasst verschiedene Entwicklungsbereiche und bezieht das Lebensumfeld des Kindes oder des Jugendlichen mit ein. Die jeweilige Fragestellung beantworten die Schulpsychologin oder die Kantonslogopädin anhand von Gesprächen mit Eltern und Kind, Lehrpersonen sowie anderen Fachpersonen und diagnostischen Resultaten aus den Abklärungstests. Die anschliessende Auswertungs- und Beratungsgespräche werden zuerst mit den Eltern und danach mit allen Beteiligten der Schule durchgeführt.  Der Beratungsdienst macht Empfehlungen für die Fördermassnahmen in der Schule. Bei Bedarf leitet er die Eltern an andere Fachstellen weiter.

Schulärztlicher Untersuch
Im zweiten Kindergarten und in der vierten Klasse erfolgt ein von der Schule organisierter Arztuntersuch. In der zweiten Oberstufe erfolgen Impfungen und ein abschliessender Reihenuntersuch. Diese Untersuchungen werden vom Vertrauensarzt der Schule durchgeführt. Geht ein Kind privat zur Behandlung, muss dies der Lehrkraft frühzeitig mitgeteilt werden, damit das Kind vom Besuch beim Schularzt dispensiert werden kann.

Schulzahnärztlicher Dienst / Zahnkontrolle / Zahnreinigung
Die Zahnprophylaxe-Fachfrau der Schule besucht viermal jährlich die Klassen des Kindergartens und der Primarschule. Sie gibt Anleitungen zum richtigen Zähneputzen und lehrt die Kinder den sorgsamen Umgang mit den Zähnen. Das Gesundheitsgesetz verpflichtet gemäss § 58 die Schulgemeinden, für regelmässige zahnärztliche Untersuchungen der Schulkinder zu sorgen. Die Kinder werden einmal pro Jahr, für die Eltern kostenlos, vom Schulzahnarzt untersucht. Geht ein Kind privat zur Behandlung, muss dies dem Sekretariat mitgeteilt werden, damit das Kind vom Besuch beim Schulzahnarzt dispensiert werden kann. Zahnarztbesuche sind nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen; davon ausgenommen sind kieferorthopädische Behandlungen und Spangeneinstellungen.